Honorare
Wir stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Je nach Wahl erhalten Sie Ihre Antwort innerhalb von 48 Stunden, 72 Stunden oder einer Woche.
Innerhalb von sechs Stunden nach Eingang Ihrer Fragen erhalten Sie eine Schätzung des Zeitaufwands, der für die Bearbeitung der gestellten Frage notwendig ist.
Der Stundensatz beläuft sich auf 170 € netto, plus 30% für eine Antwort geben in 48 stunden, plus 20% für eine Antwort geben in 72 stunden.
Dieser Mail liegt ein Honorarangebot zur Annahme bei.
Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte direkt auf der Internetseite, die Antwort erfolgt innerhalb der gewählten Zeitspanne, d.h. 48 Stunden, 72 Stunden oder acht Tage nach Zahlung der akzeptierten Honorare, ausgenommen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
Falls Sie vor Ablauf von drei Werktagen keine Antwort von uns erhalten haben, weil es uns aus nicht von uns zu vertretenden Gründen unmöglich war, all Ihre Mails zu erhalten oder Sie auf diese Internetseite zu schalten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Die Kanzlei ROZENBLIT kann nicht für technische Vorfälle haftbar gemacht werden, die auf dem Internet oder auf ihren EDV-Anlagen aufgetreten sind, und durch die sich die vertraglich festgelegte Antwortzeit verlängert hat.
Da die Online-Beratungen nur aufgrund der Elemente, die Sie uns übermitteln, erarbeitet werden, können wir nicht für unsere ausschließlich auf diesen Informationen basierende Antwort haftbar gemacht werden.
Die Kanzlei ROZENBLIT weist ihre Mandanten darauf hin, dass der Inhalt der Korrespondenz zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten wie auch der Inhalt der Beratungsleistung. vertraulich sind.
Keinesfalls kann die Kanzlei dafür haftbar gemacht werden, dass der Mandant den Inhalt der Beratung oder der Leistung nach Erhalt weitergegeben hat.
Die Analyse eines umfassenden Vorgangs kann unter diesen Bedingungen nicht durchgeführt werden,
Eine solche Bearbeitung erfordert in der Tat das Verschicken aller Unterlagen auf dem Postweg und die Eröffnung einer Akte in der Kanzlei, wobei der Mandant und die Kanzlei Rozenblit gesondert die Modalitäten zur Zahlung der Honorare vereinbaren.
Die Kanzlei antwortet nicht auf Fragen, die das Recht des Städtebaus, das Recht des öffentlichen Dienstes und das Recht öffentlicher Haushalte betreffen.


